Infos zum Thema Fachanwalt für Arbeitsrecht

Von Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Silke Grage in Hamburg

Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. In den jeweiligen Rechtsanwaltskammern gibt es so genannte Fachanwaltsausschüsse, die mit Rechtsanwälten besetzt sind. Dieser Ausschuss prüft die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung und gibt ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.

Voraussetzung für die Führung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts. Diese müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung  und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die theoretischen Kenntnisse im Arbeitsrecht werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfassen muss, vermittelt und müssen durch eine schriftliche Leistungskontrolle nachgewiesen werden.

Die besonderen praktischen Erfahrungen sind durch die selbständige Bearbeitung von 100 Fällen nachzuweisen, wovon mindestens die Hälfte der Fälle Gerichtsverfahren oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen.

Zur Erlangung der Bezeichnung des Fachanwalts für Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Individualarbeitsrecht:
Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts

Kollektives Arbeitsrecht:
Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts

Verfahrensrecht


Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führt, muss sich zusätzlich jährlich auf dem Fachgebiet fortbilden, indem er mindestens 10 Fortbildungsstunden dozierend oder hörend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.





Rechtsanwältin Silke Grage 
Fachanwältin für Arbeitsrecht 
Drehbahn 7 
20354 Hamburg 
Tel. 040 / 35 00 40 90 


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