Arbeitszeugnis

Fachanwältin Arbeitsrecht Hamburg - Prüfung von Arbeitszeugnissen

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, entweder in Form eines einfachen oder qualifizierten Arbeitszeugnisses. Die im Arbeitszeugnis genannten Leistungen müssen wahrheitsgemäß, eindeutig und wohlwollend formuliert sein, damit es das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht behindert. Fachanwältin Grage aus Hamburg kann aufgrund jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht ein Arbeitszeugnis auf sogenannte mehrdeutige Zeugnissprache, die auch durch Weglassen von Informationen ausgedrückt werden kann, überprüfen und Ihnen bei der Formulierung eines Zeugnisses Hilfestellung leisten.

 
hmbr-grg 2024-12-05 wid-95 drtm-bns 2024-12-05