Geschäftsführer

Fachanwaltliche Unterstützung von Geschäftsführern

Gemäß § 14 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz werden unter anderem GmbH-Geschäftsführer, Vorstände einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft sowie vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft nicht vom Kündigungsschutzgesetz erfasst. Diese Personengruppe genießt somit mit Ausnahme einer fristlosen Kündigung keinen Kündigungsschutz.

Frau Grage, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg, unterstützt Sie gern bei Ihren speziellen Rechtsfragen wie

  • Erstellung und Überprüfung von Dienstverträgen
  • Absicherung einer früheren Arbeitnehmerstellung
  • Tantieme- und Bonuszahlungen, Aktienoptionen, Zielvereinbarungen
  • Haftungsfragen
  • Abberufung und Kündigung
 
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